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Gilt das BFSG für Ihre Website?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — ob es Sie betrifft, hängt an Ihrem Angebot und Ihrer Unternehmensgröße, nicht an Ihrer Technik.

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Frage 1 von 6

Alle sechs Fragen stehen untereinander. Beantworten Sie sie und wählen Sie unten „Ergebnis anzeigen".

Frage 1 von 6An wen richtet sich Ihr Angebot?

Entscheidend ist, wer bei Ihnen kaufen oder buchen kann — nicht, wen Sie bewerben.

Frage 2 von 6Was können Besucher auf Ihrer Website tun?

Wählen Sie das, was am ehesten zutrifft. Wenn mehreres zutrifft: das Wichtigste.

Frage 3 von 6Verkaufen Sie Geräte mit digitalen Funktionen oder betreiben Sie Selbstbedienungs-Terminals?

Zum Beispiel E-Book-Reader, Computer, Smartphones, Router, Fernseher, Zahlungs- oder Ticketautomaten.

Frage 4 von 6Wie viele Menschen beschäftigt Ihr Unternehmen?

Gemeint sind alle Beschäftigten, auch in Teilzeit.

Frage 5 von 6Wie hoch ist Ihr Jahresumsatz oder Ihre Bilanzsumme?

Es genügt, wenn einer der beiden Werte über der Grenze liegt.

Frage 6 von 6Nehmen Sie an öffentlichen Ausschreibungen teil?

Aufträge von Behörden, Städten, Hochschulen oder anderen öffentlichen Stellen.

Was das Gesetz verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — kurz BFSG — setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten; dazu gehört der Verkauf über eine Website.

Barrierefrei heißt: Menschen mit Behinderung können Ihr Angebot ohne fremde Hilfe nutzen. Für eine Website ist das messbar und mit den anerkannten Prüfschritten der WCAG beschrieben.

  • Mit der Tastatur bedienbar

    Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein, und es muss sichtbar sein, wo man gerade steht.

  • Ausreichender Kontrast

    Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben — auch bei hellem Umgebungslicht.

  • Für Screenreader verständlich

    Überschriften, Formularfelder und Schaltflächen brauchen Namen, die vorgelesen werden können.

  • Vergrößerbar ohne Verlust

    Bei 200 Prozent Vergrößerung muss alles lesbar bleiben, ohne seitlich zu scrollen.

Ergänzend verlangt das Gesetz eine Erklärung zur Barrierefreiheit und einen Weg, Barrieren zu melden.

Wie wir das umsetzen

Es gibt Anbieter, die Barrierefreiheit als Schalter verkaufen: ein Skript einbinden, ein Zahnrad am Bildschirmrand, Knöpfe für Kontrast und Schriftgröße. Das ändert nichts an der Seite darunter. Wer einen Screenreader benutzt, hat davon nichts — das Werkzeug bringt seine eigenen Einstellungen mit.

Wir bauen Barrierefreiheit in die Seite selbst: richtige Auszeichnung im Quelltext, beschriftete Formularfelder, sichtbarer Tastaturfokus, geprüfte Kontraste. Das ist mehr Arbeit als ein eingebundenes Skript und der einzige Weg, der wirklich trägt.

Diese Seite ist der Beleg dafür. Sie ist nach denselben Regeln gebaut, die wir für Kundenprojekte anwenden — und sie kommt ohne Widget aus.

Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Seite

Wer das macht

STRYKE Marketing ist eine Agentur aus Karlsruhe. Fotografie, Video, Social Media und Webdesign — selbst aufgenommen, selbst geschnitten, selbst gebaut. Websites entstehen bei uns im Code, nicht im Baukasten.

Wer an Ihrem Projekt arbeitet, ist derselbe, der ans Telefon geht.

Kontakt

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